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Landesarbeitsgericht Köln, 14 Ta 207/06

Datum:
24.05.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 Ta 207/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0524.14TA207.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 6 Ca 101/06
Schlagworte:
Arbeitsaufforderung im Kündigungsschutzprozess
Normen:
§ 615 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Hat der Arbeitgeber in einem Kleinbetrieb die Kündigungsfrist fälschlich zu kurz berechnet und fordert den Arbeitnehmer während der noch laufenden Kündigungsfrist im Gütetermin zur Wiederaufnahme der Arbeit auf, liegt hierin in der Regel nicht das Angebot auf unbefristeten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, sondern die Erklärung, dem Arbeitnehmer bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist den Arbeitsplatz zur Verfügung stellen zu wollen (§§ 615, 296 BGB).

 
Tenor:

Die Beschwerde der Klägerseite vom 26.04.2006 gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 07.04.2006 wird zurückgewiesen.

 
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