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Landesarbeitsgericht Köln, 14 Sa 635/06

Datum:
04.09.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 Sa 635/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0904.14SA635.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 5307/05
Schlagworte:
Kündigung eines Lkw-Fahrers wegen Verkehrsverstößen
Normen:
§ 1 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Erhebliche Verkehrsverstöße eines Lkw-Fahrers rechtfertigen nach erfolgloser Abmahnung die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.

2. Ist ein Lkw-Fahrer bereits deshalb ermahnt und abgemahnt worden, weil er eine rot zeigende Ampel missachtet (Rotlichtverstoß) und Beladungsvorschriften für den Gefahrgut-Lkw nicht eingehalten hat, und begeht er anschließend eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, die zu einem einmonatigen Fahrverbot führt, und fährt mit verkehrsunsicherer Bereifung, weil er die vorgeschriebene tägliche Reifenkontrolle unterlassen hat, ist eine darauf beruhende Kündigung gerechtfertigt.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.03.2006

– Aktenzeichen 6 Ca 5307/05 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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