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Landesarbeitsgericht Köln, 14 Sa 21/06

Datum:
26.06.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 Sa 21/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0626.14SA21.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 1 Ca 419/05
Schlagworte:
Beweislast für eine behauptete Unterschlagung
Normen:
§ 626 Abs. 1 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Will ein Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung auf die Behauptung stützen, der Arbeitnehmer habe Beträge aus der Einlösung von Schecks unterschlagen, muss er im einzelnen diese Unterschlagung darlegen und unter Beweis stellen.

2. Der Arbeitgeber kann sich in einem solchen Fall nicht mit Erfolg auf den Standpunkt stellen, der Arbeitnehmer müsse die Ablieferung der Beträge beweisen, wenn der Arbeitnehmer nachvollziehbar darlegt, wann und wem er die Beträge abgeliefert hat.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 06.10.2005 – 1 Ca 419/05 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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