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Landesarbeitsgericht Köln, 14 Sa 196/06

Datum:
28.08.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 Sa 196/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0828.14SA196.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 6292/04
Schlagworte:
Aufrechnung in der Insolvenz
Normen:
§ 94 InsO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. In der Insolvenz bleibt die Aufrechnung nach § 94 InsO zulässig, wenn die Aufrechnungslage bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden hat.

2. Deshalb kann ein Arbeitnehmer mit einer Vergütungsdifferenz, die daraus resultiert, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht mehr angenommen hat und der Arbeitnehmer daraufhin eine schlechter bezahlte Tätigkeit aufgenommen hat, gegen eine Forderung des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung einer zu Unrecht gewährten Zahlung, die vor Insolvenzeröffnung geleistet worden ist, aufrechnen.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.12.2005 – 9 Ca 6292/04 – abgeändert:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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