Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 14 Sa 146/06

Datum:
09.03.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 Sa 146/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0309.14SA146.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 2 Ca 2828/05
Schlagworte:
Einstellung der Zwangsvollstreckung
Normen:
§ 62 ArbGG, § 888 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der zur Weiterbeschäftigung verurteilte Beklagte kann sich im Zwangsvollstreckungsverfahren zur Begründung eines Antrages auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht auf die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung berufen, weil das Arbeitsverhältnis auf ein Schwesterunternehmen übergegangen sei, wenn beide Unternehmen durch eine gemeinsame und einheitliche Personalleitung gesteuert werden.

 
Tenor:

wird der Antrag der Beklagten vom 14.02.2006 – bei Gericht eingegangen am 15.02.2006 – auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 14.12.2005 zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank