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Landesarbeitsgericht Köln, 14 Sa 10/06

Datum:
15.05.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 Sa 10/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0515.14SA10.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 12 Ca 4433/05
Schlagworte:
Betriebsstilllegung bei durch Produktionsablauf verbundenen Betrieben
Normen:
§ 1 Abs. 2 KSchG, § 613 a BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Ist ein Lagerbetrieb für Molkereiprodukte mit einem Produktionsbetrieb in der Weise verbunden, dass die Molkerei Produkte durch automatische Förderanlagen in den Lagerbetrieb kontinuierlich befördert werden, ist eine Kündigung wegen Betriebsstilllegung des Lagerbetriebes bei Aufrechterhaltung der Produktion nur möglich, wenn der ursprüngliche Lagerbetrieb geschlossen und ein völlig neu organisierter Lagerbetrieb errichtet wird.

2. Wird der Lagerbetrieb unter Wahrung der betrieblichen Identität und Übernahme wesentlicher Teile der Förder- und Lagertechnik nach einer Ausschreibung übernommen, liegt keine Betriebsstilllegung sondern eine Betriebsübernahme vor.

 
Tenor:

Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.11.2005 – 12 Ca 4433/05 – wird abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 28.04.2005 beendet wurde.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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