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Landesarbeitsgericht Köln, 13 (5) Sa 1312/05

Datum:
07.02.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 (5) Sa 1312/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0207.13.5SA1312.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 5 Ca 2983/04
Schlagworte:
Betriebsbedingte Kündigung; Unternehmensentscheidung; Stilllegung einer Produktionsanlage; Reduzierung einer Schicht; Auftragsrückgang
Normen:
§ 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Der Arbeitgeber hat, wenn er sich im Kündigungsschutzprozess zur Begründung einer betriebsbedingten Kündigung auf die Unternehmerentscheidung beruft, eine Produktionsanlage stillzulegen sowie eine Schicht zu reduzieren, im einzelnen die vorzutragen, das diese Entscheidung ernsthaft getroffen und auf Dauer angelegt ist.

2. Kurzfristige Auftragslücken rechtfertigen noch keine betriebsbedingte Kündigung.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn – 5 Ca 2983/04 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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