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Landesarbeitsgericht Köln, 10 (5) Sa 1562/05

Datum:
14.09.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 (5) Sa 1562/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0914.10.5SA1562.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 14 Ca 5284/04
Schlagworte:
Ablösende Betriebsvereinbarung; Altersversorgung; „Zuckerbeamte"
Normen:
BetrAVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Ablösende Betriebsvereinbarung über eine Gesamtversorgung, die nach Einführung des RReformG 1992 die gesetzliche Rente bei vorgezogener Inanspruchnahme in voller nicht durch Abschläge reduzierter Höhe auf die Betriebsrente anrechnet.

2. Zur Frage des Eingriffs in die „erdiente Dynamik“.

3. Der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gehört auch dann nicht zum pensionsfähigen „Brutto-Grundgehalt“, wenn er wie bei den sog. „Zuckerbeamten“ in der Zuckerindustrie vom Arbeitgeber übernommen worden ist.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.09.2005 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln

– 14 Ca 5284/04 – abgeändert:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

 
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