Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 9 (3) Sa 1091/04

Datum:
22.03.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 (3) Sa 1091/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0322.9.3SA1091.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 3344/04
Schlagworte:
Betriebsrente - Nachdienstzeit - Insolvenzsicherung
Normen:
§ 7 Abs. 2 S. 4 BetrAVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien in einem Aufhebungsvertrag, dass die Höhe der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft des vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers nicht unter ratierlicher Kürzung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG ermittelt wird, so wirkt dies nach § 7 Abs. 2 S. 4 BetrAVG nicht gegenüber dem gesetzlichen Träger der Insolvenzsicherung (PSV), unabhängig davon, ob die Vertragsabrede als Verzicht auf die gesetzlich vorgesehene Quotierung oder als Anerkennung von Nachdienstzeiten über den Sicherungsfall hinaus gewertet wird.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24. Juni 2004 – 8 Ca 3344/04 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank