Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 9 (12) Sa 1486/04

Datum:
26.04.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 (12) Sa 1486/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0426.9.12SA1486.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 3 Ca 1441/04
Schlagworte:
Gleichbehandlung - Sozialplan - betriebsratslose Niederlassung
Normen:
§ 242 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Schließt ein Arbeitgeber zwei Niederlassungsbetriebe in Bonn und Hamburg und vereinbart er mit dem für die Hamburger Niederlassung gebildeten Betriebsrat einen Sozialplan, so steht den Arbeitnehmern der betriebsratslosen Niederlassung Bonn auch nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz kein Abfindungsanspruch entsprechend dem Sozialplan zu.

2. Bezieht der Arbeitgeber freiwillig die leitenden Angestellten der Hamburger Niederlassung in die Sozialplanregelung ein, so steht auch dann den Arbeitnehmern der Bonner Niederlassung nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz kein Abfindungsanspruch zu. Dies gilt auch für die leitenden Angestellten der Bonner Niederlassung.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 14. Oktober 2004

– 3 Ca 1441/04 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision gegen das Urteil wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank