Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 9 Ta 34/05

Datum:
10.06.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 Ta 34/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0610.9TA34.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 1 BV 130/04
Schlagworte:
Streitwert; Wahlvorstand
Normen:
§ 23 Abs. 3 S. 2 RVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Bei einem Streit darüber, welche Personen für einen Wahlvorstand bei der Wahl eines Betriebsrats zu bestellen sind, entspricht es billigem Ermessen, den Gebührenstreitwert auf EUR 4.000,00 € festzusetzen.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des

Antragsgegners gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts

Köln vom 16. Dezember 2004 – 1 BV 130/04 - wird zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank