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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Ta 100/05

Datum:
22.03.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 Ta 100/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0322.9TA100.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 22 Ca 8533/04
Schlagworte:
Streitwert - Änderungskündigung - Arbeitszeit
Normen:
§ 42 Abs. 4 S. 1 GKG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Streitwert bei einer Änderungskündigung mit dem Ziel, die Arbeitszeit des Arbeitnehmers ohne Vergütungsausgleich heraufzusetzen.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 1. Dezember 2004 - 22 Ca 8353/04 - abgeändert:

Der Streitwert wird für das Verfahren und den Vergleich festgesetzt auf EUR 4.593,24.

 
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