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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 659/05

Datum:
29.11.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Sa 659/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:1129.9SA659.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 2 Ca 4228/04
Schlagworte:
Annahmeverzug - Leiharbeitnehmer
Normen:
§§ 615 S. 1, 296 S. 1 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Im Leiharbeitsverhältnis tritt Annahmeverzug ein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach beendetem Arbeitseinsatz keine neue Arbeit zuweist. Anderes kann nur gelten, wenn der Arbeitgeber Arbeit hat und diese zuweisen will, der Arbeitnehmer aber nicht erreichbar ist.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 02.03.2005

– 2 Ca 4228/04 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

 
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