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Landesarbeitsgericht Köln, 7 (2) Sa 1139/04

Datum:
02.03.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 (2) Sa 1139/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0302.7.2SA1139.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 21 Ca 4555/04
Schlagworte:
Lehrer, Altersteilzeit, Unterrichtspflichtstundenzahl, Blockmodell, Arbeitsphase, Feststellungsphase, Vergütung, Gleichbehandlung
Normen:
§§ 2, 6 Altersteilzeit G, § 5 Schulfinanz G NRW, § 34 BAT, SR l Nr. 3 BAT, §§ 3 ff. TV ATZ
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Aus einem Vollzeitarbeitsverhältnis eines angestellten Lehrers wird nicht deshalb ein Teilzeit - Arbeitsverhältnis, weil sich aufgrund für das Arbeitsverhältnis maßgebender, tariflich vermittelter Vorgaben die wöchentliche Unterrichtspflichtstundenzahl erhöht.

2. Befindet sich der Lehrer in der sog. Arbeitsphase der Altersteilzeit (Blockmodell) so erhöht sich auch für ihn die Unterrichtspflichtstundenzahl entsprechend, ohne dass dadurch das Vorliegen der Voraussetzungen für ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis i. S. v. § 2 Abs. 1 Ziff. 2 AltersteilzeitG in Frage gestellt wäre.

3. Es stellt einen unzulässigen einseitigen Eingriff in das Austauschverhältnis des Altersteilzeitvertrages dar, das Angebot eines solchen Lehrers, in entsprechend erhöhtem Umfang während der Arbeitsphase zu arbeiten, abzulehnen, zugleich aber einseitig eine entsprechende anteilige Kürzung der Vergütung vorzunehmen.

4. Kürzt der Arbeitgeber in dieser Weise die Vergütung bei Lehrern in der Arbeitsphase, nicht aber bei Lehrern, die sich bereits in der Freistellungsphase befinden, so liegt auch ein Verstoß gg. den Gleichbehandlungsgrundsatz vor.

 
Tenor:

Die Berufungen des beklagten Landes gegen die Urteile des Arbeitsgerichts Köln vom 23.07.2004 in Sachen

21 Ca 4555/04, vom 22.12.2004 in Sachen 7 Ca 6975/04, vom 08.12.2004 in Sachen 20 Ca 7872/04 und vom 22.12.2004 in Sachen 7 Ca 6620/04 sowie des Arbeitsgerichts Siegburg vom 06.10.2004 in Sachen

6 (2) Ca 1725/04 G werden kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 
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