Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 32/05

Datum:
12.05.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 32/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0512.7TA32.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 22 Ca 8534/04
Schlagworte:
Streitwert, Änderungskündigung, Vergütungsreduzierung
Normen:
§ 42 GKG, § 23 RVG, § 2 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Eine auf eine unbefristete Vergütungsreduzierung gerichtete Änderungskündigung wäre dem wirtschaftlichen Interesse des Arbeitnehmers entsprechend an sich gemäß §§ 42 III GKG, 23 I 1 RVG mit dem dreijährigen Unterschiedsbetrag zu bewerten.

2. Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen ist jedoch § 42 IV 1 GKG als Kappungsgrenze heranzuziehen.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägervertreters hin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 23.12.2004 abgeändert:

Der Streitwert für das Verfahren 22 Ca 8534/04 wird auf 6.600,00 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank