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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 1597/04

Datum:
13.07.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 1597/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0713.7SA1597.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 6 (1) Ca 3788/03
Schlagworte:
Annahmeverzug; vertragsgerechte Tätigkeit; funktionsgerechter Arbeitsplatz
Normen:
§ 615 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Bietet der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft am rechten Ort und zur rechten Zeit persönlich an, so ist es nunmehr Sache des Arbeitgebers, ihm einen funktionsgerechten Arbeitsplatz und vertragsgerechte Arbeitsaufgaben zuzuweisen.

2. Dieser seiner Obliegenheit zur Vermeidung des Annahmeverzugs wird der Arbeitgeber nicht gerecht, wenn er dem als „Kundendienstmitarbeiter im Innen- und Außendienst“ eingestellten Arbeitnehmer aufgibt, Adressen aus dem Telefonbuch abzuschreiben und ihn hierzu mit der Auflage, die Toilette nur in Begleitung des Betriebsleiters aufzusuchen, in einem Büroraum einschließt.

 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 29.09.2004 in Sachen

6 (1) Ca 3788/03 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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