Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 6 Ta 192/05

Datum:
28.07.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 Ta 192/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0728.6TA192.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 4 Ca 1219/05
Schlagworte:
Örtliche Zuständigkeit, Verweisungsbeschluss, außerordentliche Beschwerde,
Normen:
§§ 48 ArbGG, 17 a GVG, 25, 29, 32 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Für eine außerordentliche sofortige Beschwerde gegen den kraft Gesetzes unanfechtbaren Verweisungsbeschluss, mit dem das Arbeitsgericht seine örtliche Zuständigkeit verneint, ist schon deswegen kein Raum, weil im Ausnahmefall der greifbaren Gesetzeswidrigkeit das Arbeitsgericht sowohl weiter – als auch zurückweisen kann.

 
Tenor:

1. Die außerordentliche sofortige Beschwerde der

Klägerin gegen den Verweisungsbeschluss des

Arbeitsgerichts Bonn vom 11.05.2005 – 4 Ca

1219/05 - wird als unzulässig verworfen.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

3. Der Beschwerdewert wird auf 4.000,-- EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank