Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 1364/04

Datum:
24.03.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 1364/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0324.6SA1364.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 13 Ca 12725/03
Schlagworte:
betriebsbedingte Kündigung, soziale Auswahl, Leistungsträger,
Normen:
§ 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die generelle Herausnahme von sog. Leistungsträger aus der Sozialwahl verstößt gegen § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG a. F., weil eine einzelfallbezogene Interessenabwägungen, stattzufinden hat: Je schwerer das soziale Interesse wiegt, um so gewichtiger müssen die Gründe für die Ausklammerung des Leistungsträgers sein (im Anschluss an BAG 05.12.2002 – 2 AZR 697/01).

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.05.2004 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln – 13 Ca 12725/03 – wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank