Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 1305/04

Datum:
24.03.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 1305/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0324.6SA1305.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 2 Ca 2152/04
Schlagworte:
Gleichbehandlungsgrundsatz, Stichtagsregelung, Arbeitsteilzeit,
Normen:
Art. 3 Abs. 1 GG, § 75 Abs. 1 BetrVGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Betriebsvereinbarungspartner haben bei der Wahl eines Stichtages für die Gewährung von Sonderleistungen (hier: Zusatzleistungen als Anreiz für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit) einen weiten Ermessensspielraum. Erforderlich ist nur, dass der gewählte Zeitpunkt sachlich vertretbar ist.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 04.08.2004 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bonn

– 2 Ca 2152/04 EU – wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank