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Landesarbeitsgericht Köln, 5 TaBV 42/05

Datum:
10.11.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 TaBV 42/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:1110.5TABV42.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 15 BV 210/04
Schlagworte:
Gesamtbetriebsrat; Kosten
Normen:
§ 40 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Haben sich in einem Unternehmen zwei Gesamtbetriebsräte konstituiert, die jeweils die Legitimität des anderen in Frage stellen, so können Mitglieder des nicht wirksam bestellten Gesamtbetriebsrats gleichwohl vom Arbeitgeber Kostenerstattung verlangen – jedenfalls dann, wenn die Bildung des Gesamtbetriebsrats nicht offenkundig unzulässig war.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 19.05.2005 – 15 BV 210/04 – teilweise geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller weitere 187,50 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.10.2004 zu zahlen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
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