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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 1468/04

Datum:
07.04.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 1468/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0407.5SA1468.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 13 Ca 2472/04
Schlagworte:
auflösende Bedingung, Versetzung
Normen:
§ 14 TzBfG, § 21 TzBfG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung (Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer Reinigungskraft bei Wegfall des Reinigungsauftrags) ist jedenfalls dann unwirksam und sachlich nicht gerechtfertigt, wenn im Arbeitsvertrag zugleich eine allgemeine Versetzungsklausel vereinbart wird.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.06.2004 – 13 Ca 2472/04 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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