Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ta 30/05

Datum:
22.02.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ta 30/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0222.4TA30.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 22 Ca 7212/04
Schlagworte:
Gebühr für Mehrvergleich
Normen:
Nrn. 1000, 1003 der Anl. 1 zum RVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Für Mehrvergleichs-Gegenstände ist eine Einigungsgebühr nach einem Gebührensatz von 1,0 gemäß Nr. 1003 der Anl. 1 zum RVG anzusetzen, nicht von 1,5 gemäß Nr. 1000.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Bezirksrevision wird die Kostenfestsetzung vom 24.09.2004 sowie der Beschluss des Arbeitsgerichts vom 29.12.2004 aufgehoben.

Die Sache wird gemäß § 572 Abs. 3 ZPO an das Arbeitsgericht mit der Maßgabe zurückverwiesen, dass für die Mehrvergleichsgegenstände eine Einigungsgebühr nur nach einem Gebührensatz 1,0 gemäß GV – Nr. 1003 anzusetzen ist.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank