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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 828/04

Datum:
08.04.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 828/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0408.4SA828.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 2 Ca 3385/03
Schlagworte:
Rechtsmittelverzicht, Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Normen:
§ 313 a Abs. 3 ZPO, § 69 Abs. 4 ArbGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Wird ein Rechtsmittelverzicht erst nach Ablauf der Wochenfrist des § 313 a Abs. 3 ZPO erklärt, so kann das Gericht das Urteil gleichwohl ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe absetzen.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 05.05.2004 – 2 Ca 3385/03 – abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 28.07.2003 nicht beendet worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten vertraglichen Bedingungen weiterzubeschäftigen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte 4/5 und hat der Kläger 1/5 zu tragen.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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