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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 335/05

Datum:
19.08.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 335/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0819.4SA335.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 1025/04
Schlagworte:
Kündigung wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten bei einem erst 3 Jahren bestehenden Arbeitsverhältnis eines jungen Arbeitnehmers (Alter bei Beginn des Arbeitsverhältnisses: 22 Jahre).
Normen:
§ 1 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Verschiedene Krankheiten bei erheblicher Häufung lassen auf eine außergewöhnliche Krankheitsanfälligkeit schließen, ohne dass das Berufungsgericht durch einen Sachverständigengutachten bei jeder einzelnen der Erkrankungen eine konkrete Zukunftsprognose hinsichtlich der zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten aufklären müsste (im Anschluss an BAG 20.01.2000 – 2 AZR 378/99 -).

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.11.2004

– 6 Ca 1025/04 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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