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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 325/05

Datum:
09.09.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 325/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0909.4SA325.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 17 Ca 2530/04
Schlagworte:
Unzulässiges Teilurteil, notwendige Zurückverweisung
Normen:
§§ 301, 538 ZPO, §§ 64, 68 ArbGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1) Entscheidet das Arbeitsgericht in einem Teilurteil über eine Frage oder Vorfrage, die sich vor der Entscheidung über den nicht entschiedenen Teil erneut stellt, so ist - soweit es sich nicht um eine abstrakte Rechtsfrage handelt - das Teilurteil unzulässig (im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH und des BAG).

2) Wird gegen ein solches Teilurteil Berufung eingelegt, so ist auch ohne Antrag einer Partei das Teilurteil aufzuheben und der Rechtsstreit zurückzuverweisen. Es darf keine Sachentscheidung des Berufungsgerichts ergehen.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.11.2004 – 17 Ca 2530/04 – aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Arbeitsgericht zurückverwiesen.

Über die Kosten der Berufungsinstanz ist vom Arbeitsgericht mitzuentscheiden.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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