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Landesarbeitsgericht Köln, 3 Ta 142/05

Datum:
12.05.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ta 142/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0512.3TA142.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 5174/04
Schlagworte:
Streitwert, Vergleich, Hilfsantrag
Normen:
§ 45 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 GKG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Wird ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch in einem Vergleich mitgeregelt (hier: höhere Sozialplanabfindung), ist der Hilfsantrag streitwertmäßig zu berücksichtigen.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 01.03.2005 – 8 Ca 5174/04 – abgeändert und der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren bis zum 13.09.2004 auf 8.160,00 € sowie für das Verfahren danach und den Vergleich auf 27.032,41 € festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

 
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