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Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 1055/05

Datum:
07.12.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Sa 1055/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:1207.3SA1055.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 7 Ca 8946/02
Schlagworte:
Weihnachtsgeld, Insolvenz
Normen:
§ 611 BGB, § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1) Auch in der Insolvenz sind Weihnachtsgratifikationen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, zu zahlen.

2) Die insolvenzrechtliche Einordnung einer Gratifikation ist entscheidend von dem Gratifikationszweck und -charakter abhängig.

3) Mit einer Weihnachtsgratifikation wird regelmäßig erbrachte Betriebstreue belohnt. Sie ist daher in aller Regel eine sonstige Masseverbindlichkeit i. S. v. § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.05.2005 – 7 Ca 8946/02 – wird zurückgewiesen.

2. Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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