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Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 1045/04

Datum:
02.02.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Sa 1045/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0202.3SA1045.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 2 Ca 5066/03
Schlagworte:
Unternehmerentscheidung, Arbeitsverlagerung, Umsatzrückgang, Betriebsratsanhörung
Normen:
§ 1 Abs. 2 KSchG, § 102 Abs. 1 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Eine unternehmerische Organisationsentscheidung, wonach die bisher von einem Arbeitnehmer ausgeübte, aus sieben Arbeitsvorgängen bestehenden Tätigkeit auf 15 andere Arbeitnehmer mit Zeitanteilen von in der Regel 8 Minuten verteilt werden soll, ist nicht nachvollziehbar und daher selbst unter Anwendung des nur eingeschränkten gerichtlichen Überprüfungsmaßstabs unwirksam.

2. Die konkrete Umverteilung der Arbeit auf dritte Arbeitnehmer muss auch dem Betriebsrat im einzelnen mitgeteilt werden.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 21.07.2004 – 2 Ca 5066/03 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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