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Landesarbeitsgericht Köln, 2 (10) Sa 1632/04

Datum:
21.03.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 (10) Sa 1632/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0321.2.10SA1632.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 (6) Ga 203/04
Schlagworte:
Einstweilige Verfügung, Beförderung, Copilot, Kapitän, Eilbedürftigkeit, Beschwer
Normen:
§ 922 ZPO, § 64 ArbGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Verfolgt ein Verfügungskläger nach teilweiser Berufungsrücknahme nur noch einen Hilfsanspruch, der erstmals in der Berufung gestellt wird und ist dieser ein Aliud und nicht ein Minus zum ursprünglichen Antrag, so fehlt es an einer Beschwer, deren Beseitigung mit der Berufung erstrebt wird. Die Berufung ist unzulässig (BAG, 23.03.2004, - 3 AZR 35/03 -).

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.12.2004 – 2 (6) Ga 203/04 – wird auf dessen Kosten als unzulässig verworfen.

Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

 
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