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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Ta 414/05

Datum:
28.11.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ta 414/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:1128.2TA414.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 4370/05
Schlagworte:
PKH-Beschwerde, Ehegatteneinkommen
Normen:
§ 127 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Dem Einkommen des Antragstellers ist die Hälfte des freien Einkommens des Ehegatten zuzurechnen. Das Ehegatteneinkommen berechnet sich dabei unter Anrechnung der auf den Ehegatten entfallenden Freibeträge und der von diesem geleisteten Mietzahlungen/Darlehenstilgungen.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Bezirksrevision wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 28.06.2005 – 8 Ca 4370/05 – wie folgt abgeändert:

Die Klägerin ist verpflichtet, aus ihrem Einkommen monatliche Raten in Höhe von 45,00 €, beginnend mit dem 01.01.2006 auf die Prozesskosten zu leisten.

 
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