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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Ta 378/05

Datum:
23.11.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ta 378/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:1123.2TA378.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 3 Ca 2217/03
Schlagworte:
PKH-Beschwerde, fehlende Nachweise
Normen:
§ 118 Abs. 2 ZPO, § 54 Abs. 5 ArbGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

wie BAG v. 03.12.2003, 2 AZB 19/03

Ist das Verfahren nach 6-monatigem Nichtbetreiben gem. § 54 ArbGG durch fingierte Klagerücknahme beendet, kommt die nachträgliche PKH-Gewährung nur in Betracht, wenn die erforderlichen Nachweise und die Glaubhaftmachung während der Anhängigkeit vollständig vorlagen oder innerhalb der gesetzlichen Fristen nachgereicht wurden. Eine Nachreichung im Beschwerdeverfahren ist nicht zulässig.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den

Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des

Arbeitsgerichts Köln vom 24.08.2005 –3 Ca 2217/03-

wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

 
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