Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 2 TaBV 18/05

Datum:
06.06.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 TaBV 18/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0606.2TABV18.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 1 BV 39/04
Schlagworte:
Einigungsstelle, Vorsitz, Zuständigkeit, Gesamtbetriebsrat
Normen:
§ 98 ArbGG, § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3, 10 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Sind zwischen den Beteiligten des Verfahrens nach § 98 ArbGG Tatsachen streitig, die über die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats des örtlichen Betriebsrats entscheiden, so ist die Tatsachenklärung im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung in der Einigungsstelle vorzunehmen.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 25.01.2005 – 1 BV 39/04 – wird zurückgewiesen.

Ein weiteres Rechtsmittel ist nicht gegeben.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank