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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 991/04

Datum:
21.02.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 991/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0221.2SA991.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 3 Ca 6144/02
Schlagworte:
Entgeltfortzahlung und Mehrflugstundenvergütung, dauernde Flugdienstuntauglichkeit, Vergütungsberechnung
Normen:
§§ 13, 20, 5, 9 MTV Cockpit Lufthansa
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Die Herausnahme der Mehrflugstundenvergütung aus der Entgeltfortzahlung ist als tarifvertragliche Regelung zulässig. Es besteht auch keine Verpflichtung der Tarifvertragsparteien, für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit eine Flugstundengutschrift vorzusehen.

2. Die Regelung, dass vorübergehende Flugdienstuntauglichkeit als Arbeitsunfähigkeit gilt, ist nur deklaratorisch. Unter Zugrundelegung der arbeitsrechtlichen Definitionen ist ein Flugzeugführer, der wegen einer körperlichen Normabweichung nicht mehr in der Lage ist, ein Verkehrsflugzeug zu führen, arbeitsunfähig.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.02.2004 – 3 Ca 6144/02 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 
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