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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 1054/05

Datum:
12.12.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 1054/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:1212.2SA1054.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 5 Ca 4959/05
Schlagworte:
Befristung in gerichtlichem Vergleich, Zustimmung Personalrat
Normen:
§§ 17, 22 TzBfG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ist in einem gerichtlichen Vergleich ein befristetes Arbeitsverhältnis begründet worden, obwohl zu diesem Zeitpunkt die erforderliche Zustimmung des Personalrats nach LPVG NW nicht vorlag, so ist der Arbeitnehmer gleichwohl gehindert, die Unwirksamkeit der Befristung auf diesen Umstand zu stützen. Der Vergleich enthält konkludent auch die Vereinbarung, diese Befristung nicht mehr gerichtlich anzugreifen.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.06.2005 – 5 Ca 4959/05 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 
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