Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 1016/04

Datum:
28.02.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 1016/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0228.2SA1016.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 16 Ca 13463/03
Schlagworte:
Betriebsrente, Insolvenzsicherung, Nachdienstzeitenvereinbarung
Normen:
§§ 2, 7 BetrAVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Vereinbarung von Nachdienstzeiten bindet auch den PSV, soweit kein Fall des Versicherungsmissbrauchs vorliegt. Die Verbesserung der Versorgungszusage durch Anrechnung vereinbarter Nachdienstzeiten steht dem Aufrechterhalten eines ruhenden Arbeitsverhältnisses gleich.

 
Tenor:

Auf die Berufung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.03.2004 – 16 Ca 13463/03 – wie folgt abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.357,74 € für die Zeit vom 01.01.2003 bis zum 30.11.2003 nebst 5 % Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit 24.11.2003 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger beginnend ab dem 01.12.2003 über den unstreitigen Betrag von 752,50 € monatlich hinaus weitere 214,34 € monatlich zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank