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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 1014/04

Datum:
03.06.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 1014/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2005:0603.11SA1014.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 6 (2) Ca 903/04
Schlagworte:
betriebsbedingte Kündigung, Leiharbeit, Prognose
Normen:
KSchG § 1
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Im Rahmen einer betriebsbedingten sind bei der negativen Prognose hinsichtlich der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit Besonderheiten bei Arbeitnehmerüberlassung zu berücksichtigen. Dann , wenn in einem repräsentativen Zeitraum vor Ausspruch der Kündigung ein bisherigen Einsatzbereich oder in anderen Bereichen, in denen der Arbeitnehmer nach zumutbaren Qualifizierungsmaßnahmen einsetzbar gewesen wäre, Aufträge vorgelegen haben, ist anzunehmen, dass solche Beschäftigungsmöglichkeiten auch kurzfristig in der Zukunft entstehen können. Daher hat der Arbeitgeber das Risiko für kurzfristige – etwa drei Monate umfassende – Auftragslücken zu tragen.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 30.06.2004

- 6 (2) Ca 903/04 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3. Die Revision wird zugelassen.

 
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