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Landesarbeitsgericht Köln, 9 (2) Sa 1078/04

Datum:
30.11.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 (2) Sa 1078/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2004:1130.9.2SA1078.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 4 Ca 1501/04
Schlagworte:
Beurteilung - Entfernung aus der Personalakte
Normen:
Richtlinien des Landes NRW für die dienstliche Beurteilung von Lehrerinnen und Lehrer
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ein zur Erprobung angestellter Lehrer kann die Entfernung eines Schreibens der Bezirksregierung aus seiner Personalakte verlangen, mit dem diese den Widerspruch des Lehrers gegen eine Beurteilung durch den Schulleiter zurückweist und dabei ausführt, es bleibe bei der Feststellung der fehlenden Bewährung in der Probezeit, obwohl der Schulleiter bescheinigt hatte, der Lehrer habe sich in der Probezeit zwar nicht bewährt, könne sich aber bei einer Verlängerung der Probezeit noch bewähren.

 
Tenor:

1. Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Siegburg vom 22. Juli 2004 - 4 (2) Ca 1501/04 G – wird das beklagte Land verurteilt, das Widerspruchsschreiben vom 14. Oktober 2003 der B K aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger und das beklagte Land zu je ½ .

3. Die Revision gegen das Urteil wird nicht zugelassen.

 
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