Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 8 TaBV 13/04

Datum:
19.03.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 TaBV 13/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2004:0319.8TABV13.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Iserlohn, 13 BVGa 1/04
Schlagworte:
Versetzung, Mitbestimmung, Unterlassungsanspruch, grober Verstoß, einstweilige Verfügung
Normen:
§§ 23, 99, 100 BetrVG, 85 ArbGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. In der Weigerung des Arbeitgebers, den örtlich zuständigen Betriebsrat nicht nur in einem Einzelfall sondern im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsänderung, bezüglich derer mit dem Gesamtbetriebsrat ein Interessenausgleich und Sozialplan vereinbart wurde ganz allgemein bei anstehenden Versetzungen nicht mehr nach Maßgabe der §§ 99 ff BetrVG zu beteiligen, liegt ein Verstoß des Arbeitgebers gegen die Pflichten nach dem BetrVG.

2. Ein grober Verstoß im Sinne des § 23 Abs. 3 BetrVG ermöglicht auf Antrag des Betriebsrats den Erlaß einer einstweiligen Verfügung durch die bestimmte Versetzungsmaßnahmen ohne Beteiligung des örtlichen Betriebsrats nach Maßgabe der §§ 99, 100 BetrVG untersagt und dem Arbeitgeber für jeden Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgeld angedroht werden.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 09.01.2004 - 13 BVGa 1/04 wird zurückgewiesen.

Aus Klarstellungsgründen wird der Tenor des Beschlusses erster Instanz neugefasst:

Der Antragsgegnerin wird untersagt bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens Arbeitsgericht Köln - 3 BV 242/03 - Versetzungen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern ohne Beteiligung des Antragstellers gemäß §§ 99, 100 BetrVG aus dem Betrieb Köln/Essen in den Betrieb Ratingen vorzunehmen, es sei denn, die Versetzung erfolgt im Einvernehmen mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer.

Der Antragsgegnerin wir für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 10.000,00 EUR angedroht.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank