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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 297/03

Datum:
03.03.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Sa 297/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2004:0303.7SA297.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 2 Ga 33/03
Schlagworte:
Streitwert, einstweilige Verfügung, Versetzung
Normen:
§ 3 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der Streit um eine Versetzung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens erscheint mit ca. 110% eines Bruttomonatseinkommens des betroffenen Arbeitnehmers angemessen bewertet, jedenfalls nicht zu niedrig.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Klägervertreterin gegen den

Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom

23.07.2003 in Sachen 2 Ga 33/03 wird kosten-

pflichtig zurückgewiesen

 
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