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Landesarbeitsgericht Köln, 6 (9) Sa 195/04

Datum:
15.07.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 (9) Sa 195/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2004:0715.6.9SA195.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 1 Ca 3541/03
Schlagworte:
Kündigungsschutz, Feststellungsinteresse, Sozialplan, Abfindung
Normen:
§§ 4, 7 KSchG, 77 Abs. 4 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Eine Kündigungsschutzklage kann ausnahmsweise wegen fehlenden Feststellungsinteresses unzulässig sein, wenn die Wirksamkeit eines anderen vor oder gleichzeitig mit dem Ablauf der Kündigungsfrist eintretenden Beendigungstatbestands unstreitig oder rechtkräftig festgestellt ist.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 11.12.2003

verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg

- 1 Ca 3541/03 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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