Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 6 TaBV 42/04

Datum:
12.08.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 TaBV 42/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2004:0812.6TABV42.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 12 BVGa 17/04
Schlagworte:
Betriebsübergang, Betriebsrat, Fluggastkontrolle, einstweilige Verfügung
Normen:
§§ 85 Abs. 2 ArbGG, 613 a BGB, 23, 87 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Bei einem Betriebsübergang bleibt der für den Betrieb gewählte Betriebsrat im Amt und für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte zuständig.

2. Auch bei der Übernahme eines Bewachungsauftrags (hier: Fluggastkontrolle in einem Verkehrsflughafen) kann ein Betriebsübergang vorliegen, wenn die übernommenen Mitarbeiter über besondere Fachkunde verfügen und die zu erfüllende Aufgabe durch die Übernahme spezieller Betriebsmittel geprägt ist (im Anschluss an EuGH 20.11.2003 - Rs. C-340/01- Abler, NZA 2003, 1385).

 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss

des Arbeitsgerichts Köln vom 14.05.2004 - 1 BVGa 17/04 -

abgeändert:

1. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, es bis zu einer

Entscheidung im parallel eingeleiteten Hauptsachever-

fahren vor dem Arbeitsgericht Köln zu unterlassen, Dienst-

pläne zu erstellen und zu veröffentlichen, sofern der An-

tragsteller die Zustimmung zu den Dienstplänen nicht er-

teilt hat oder ein die Erstellung und Veröffentlichung von

Dienstplänen betreffender Spruch der Einigungsstelle

vorliegt.

2. Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhand-

lung gegen die Verpflichtung zu Ziffer 1., - bezogen auf

jeden Dienstplan - ein Ordnungsgeld in Höhe von

10.000,-- EUR angedroht.

3. Die weitergehenden Anträge werden zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank