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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 875/03

Datum:
26.02.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 875/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2004:0226.6SA875.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 17 Ca 12891/02
Schlagworte:
Kündigung; Namensliste; Erwerberkonzept; Betriebsveräußerer; Insolvenzverwalter;
Normen:
§§ 613 a, 1 KSchG, 125, 128 InsO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung des Veräußerers nach einem Erwerberkonzept kommt es - jedenfalls in der Insolvenz - nicht darauf an, ob das Sanierungskonzept auch bei dem Veräußerer hätte durchgeführt werden können (Anschluss an BAG v. 20.3.2003 - 8 AZR 97/02 - BAGR 2003, 296).

 
Tenor:

Auf die Berufungen der Beklagten wird das am 29.04.2003

verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 17 Ca 12891/02 -

abgeändert:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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