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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 252/04

Datum:
03.06.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 252/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2004:0603.6SA252.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 5 Ca 1370/03
Schlagworte:
betriebsbedingte Kündigung, Unternehmerentscheidung, Darlegungslast
Normen:
§ 1 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Im Kündigungsschutzprozess erstreckt sich die gerichtliche Kontrolle auch darauf, ob die unternehmerisches Zielsetzung, die der Arbeitgeber mit der betriebsbedingten Kündigung verfolgt, nicht auch durch gleichgeeignete Alternativmaßnahmen verwirklicht werden kann (hier: vorrangiger Abbau von sog. geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen).

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 16.12.2003

verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg -

5 Ca 1370/03 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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