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Landesarbeitsgericht Köln, 5 (9) Sa 417/04

Datum:
22.07.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 (9) Sa 417/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2004:0722.5.9SA417.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 20 Ca 11795/03
Schlagworte:
Ultima-ratio-Prinzip, freier Arbeitsplatz, betriebsbedingte Kündigung
Normen:
§ 1 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der Arbeitgeber kann zur Vermeidung einer betriebsbedingten Beendigungskündigung verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer einen freien anderen Arbeitsplatz anzubieten, auch wenn die Vergütung für diesen Arbeitsplatz erheblich geringer ist als die bisherige Vergütung des Arbeitnehmers. Dies kommt insbesondere dann in Frage, wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung voraussichtlich auf dem Arbeitsmarkt langfristig nicht zu vermitteln ist.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeits-

gerichts Köln vom 03.03.2004 - 20 Ca 11795/03 - wird

kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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