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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 962/04

Datum:
04.11.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 962/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2004:1104.5SA962.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 10 Ca 2679/03
Schlagworte:
Befristung, Rundfunk
Normen:
§ 611 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Befristung eines Rundfunkredakteurs, der für eine Auslandsredaktion Beiträge erstellt, kann mit dem Erfordernis eines aktuellen Bezugs der Redakteurs zu den Verhältnissen im Zielgebiet gerechtfertigt werden.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des

Arbeitsgerichts Köln vom 14.04.2004 - 10 Ca 2679/04 -

wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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