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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 592/04

Datum:
16.09.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 592/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2004:0916.5SA592.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 12 Ca 10296/03
Schlagworte:
personenbedingte Kündigung, Abmahnung
Normen:
§ 1 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen eines Verhaltens (lediglich) abgemahnt, das sowohl eine verhaltensbedingte wie eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen könnte, so ist eine unmittelbar danach aus den gleichen Gründen ausgesprochene - verhaltensbedingte oder personenbedingte - Kündigung regelmäßig unwirksam.

2. Die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers wegen Leistungsmängeln kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeits-

gerichts Köln vom 14.01.2004 - 12 Ca 10296/03 - wird

kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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