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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 1359/03

Datum:
15.04.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 1359/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2004:0415.5SA1359.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 2 Ca 1443/03
Schlagworte:
Bezugnahme; tarifliche Vergütung; BAT
Normen:
§ 22 BAT; §§ 133, 157 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Bei Bezugnahme auf eine bestimmte in der Lohnabrechnung bezeichnete Vergütungsgruppe des BAT ist in der Regel so zu verstehen, dass sich die Vergütung nach dem jeweiligen Tarifstand des BAT richten soll. (Anschluss an BAT v. 13.11.2002 - 4 AZR 351/01)

 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 23.10.2003 - 3 Ca 1443/03 - abgewiesen, soweit der Beklagte zur Zahlung von 714,92 EUR verurteilt worden ist.

Im übrigen wird die Berufung des Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger die jeweilige tarifliche Vergütung nach der Vergütungsgruppe KR IV zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1/3, der Beklagte zu 2/3.

Streitwert: 2.120,40 EUR.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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