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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 1334/03

Datum:
18.03.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 1334/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2004:0318.5SA1334.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 4 Ca 2058/03
Schlagworte:
Aufwendungsersatz, Bahnarzt
Normen:
§ 670 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer entgegen einer vertraglichen Zusage die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche Einrichtung nicht zur Verfügung, dann kann der Arbeitnehmer diese - nach vergeblicher Aufforderung - selber beschaffen und vom Arbeitgeber Ersatz der entstandenen Aufwendungen verlangen.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des

Arbeitsgerichts Bonn vom 01.10.2003 - 4 Ca 2058/03 -

wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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