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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ta 165/04

Datum:
17.05.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ta 165/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2004:0517.4TA165.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 13 Ca 9733/99
Schlagworte:
Zustellung, Wohnung
Normen:
§§ 178, 180 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Zustellung oder Ersatzzustellung an die Wohnung setzen voraus, dass der Zustellungsadressat dort tatsächlich lebt. Unwesentlich ist, ob er dort gemeldet ist.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 28.11.2003 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 13.10.2003 - 13 Ca 9733/99 - aufgehoben.

Die Sache wird gemäß § 572 Abs. 3 ZPO zur Weiterführung des Verfahrens nach § 120 Abs. 4 ZPO an das Arbeitsgericht zurückverwiesen.

 
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