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Landesarbeitsgericht Köln, 3 (7) Ta 358/04

Datum:
16.12.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 (7) Ta 358/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2004:1216.3.7TA358.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 2 Ca 5066/03
Schlagworte:
Weiterbeschäftigung, Vollstreckbarkeit, Urteilstenor, Klausel, Bestimmtheit
Normen:
§ 62 Abs. 1 ArbGG, §§ 704, 724, 732 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ein Titel ist hinreichend bestimmt, wenn sich aus Urteilstenor, -tatbestand und Entscheidungsgründen der Inhalt des zu vollstreckenden Anspruchs zweifelsfrei ergibt (hier: Weiterbeschäftigung zu unveränderten Arbeitsbedingungen).

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 26.08.2004 - 2 Ca 5066/03 - aufgehoben und die Erinnerung der Beklagten gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel kostenpflichtig zurückgewiesen.

 
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